Eifeltacho.de
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Tachometereinstellung ist ab 08.07.05 in Deutschland verboten! Rechtliche Grundlagen zur Tachojustierung/Manipulation/Tachoeinstellung Was sagt der Gesetzgeber denn genau dazu? Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil (Az.4 Str654/79) entschieden, daß man sich bei einer Manipulation seines Tacho noch nicht einer Fälschung technischer Daten schuldig macht, da die Wegstreckenanzeige in einem Kraftfahrzeug keine technische Aufzeichnung des Kilometerstands im Sinne von §268 StR sei. |
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Aber: Wer den Tachostand verändert, um beim Verkauf einen besseren Preis zu erzielen, betrügt den Käufer. Und darauf steht Gefängnis bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Abgesehen davon, kann der betrogene Käufer dem Verkäufer jederzeit das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern. Wir informieren ausdrücklich darüber, dass eine Änderung des Kilometerstandes beim Verkauf des KFZs, dem Käufer mitgeteilt werden muss und dass die Justierung nicht dafür missbraucht werden darf, um über die tatsächliche Laufleistung des KFZ hinwegzutäuschen. Verboten ist die Einstellung von Mietfahrzeugen und Leasingfahrzeugen.
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